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Dorfentwicklung Ottrau
Städtebauliche Beratung
Beratung privater Eigentümer und Antragsteller in den abgegrenzten Fördergebieten
Verzögerung der Bewilligung für Privatmaßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung
Der Schwalm-Eder-Kreis teilte uns mit, dass aktuell kein Budget zur Bewilligung der privaten Förderanträge im Rahmen der Dorfentwicklung zur Verfügung steht
Der Zeitraum bis zur Bewilligung der Maßnahmen verlängert sich daher.
Dennoch steht Ihnen weiterhin die Möglichkeit offen eine städtebauliche Beratung durchführen zu lassen und die gewünschten Maßnahmen zu beantragen.
Wie schnell wieder Bewilligungen erfolgen können ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und würden uns trotz dessen über eine rege Annahme der Privatberatungen freuen.
Die Gemeinde Ottrau hat den Auftrag für die städtebauliche Beratung an folgendes Büro erteilt:
Kontakt für die Beratungen:
Monika Heger
Fritzlarer Straße 5
34632 Jesberg
Tel. 06695/911960
E-Mail:
Ab sofort können sich interessierte Eigentümer an Frau Heger wenden.
-Fördergebietsabgrenzung Ottrau
-Fördergebietsabrechnung Immichenhain
-Fördergebietsabgrenzung Weißenborn
-Fördergebietsabgrenzung Görzhain
-Fördergebietsabgrenzung Schorbach