Station 3 - Güterstein von Schwertzell gegen von Diede

3   Güterstein von Schwertzell gegen von Diede

Dieser Grenzstein trägt auf der einen Seite die Kennzeichnung V S (von Schwertzell) eines althessischen Adelsgeschlechts, das bis heute in Willingshausen ansässig ist. Die von Schwertzell waren zur fraglichen Zeit (1783) mit dem Gebiet östlich des Grenzsteins belehnt, und zwar durch den Landgrafen Friedrich II. (1720 bis 1785) von Hessen-Kassel, auf dem Stein ebenfalls bezeichnet durch die Initialen F L.

Auf der westlichen Seite weisen Gravierung und Jahreszahl 1783 auf Wilhelm Christoph Diede zum Fürstenstein (1732 bis 1807). Er war der letzte männliche Vertreter des Geschlechts, das seit 1544 – wenige Jahre nach der Auflösung des Klosters Immichenhain – mit Dorf und Klostergut Immichenhain durch Landgraf Philipp I. von Hessen belehnt war.

Nach dem Tod von Wilhelm Christoph Diede zog Jérôme Bonaparte, von seines Bruders (Napoleon Bonaparte) Gnaden König von Westphalen, Immichenhain als heimgefallenes Lehen ein. Er gab es, zusammen mit der Burg und Herrschaft Fürstenstein (bei Eschwege), als erbliches Mannlehen an seinen kreolischen Günstling Pierre Alexandre le Camus aus Martinique und erhob ihn zum Grafen von Fürstenstein. Am 15. April 1808 wurden ihm die Lehen Fürstenstein, Immichenhain und Niddawitzhausen als persönlicher Besitz übereignet, und er übernahm das Wappen und die Livree der Herren von Fürstenstein. Bereits am 11. August 1809 verkaufte Le Camus die Herrschaft Immichenhain an Jérômes Hofmarschall, den Baron Anne-François Louis Bertrand de Boucheporn. Nach der blutigen Völkerschlacht bei Leipzig (16. bis 19. Oktober 1813) und dem Rückzug Napoleons lösten sich die Truppen des Königreichs Westphalen auf. Durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses 1814/15 wurde das Kurfürstentum (Hessen-Kassel) wieder eingesetzt und war dann bis zur Annexion durch Preußen 1866 Mitglied im Deutschen Bund. Der Besitz Immichenhain wurde 1814 als erledigtes Lehen eingezogen und die Klosterländereien wurden zur hessischen Staatsdomäne.

Direkt rechts am Weg folgt nach ein paar Schritten ein Grenzstein mit den Bezeichnungen H C auf der östlichen Seite für die Landgrafschaft Hessen-Cassel und auf der Rückseite D für Diede.