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Willkommen in der

Gemeinde Ottrau

 

Stellenausschreibung Hauptamtlicher Bürgermeister

In der

GEMEINDE OTTRAU

(Schwalm-Eder-Kreis)

 

ist die Stelle

 

des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

 

im Wege der Direktwahl zu besetzen.

 

Die Gemeinde Ottrau hat zurzeit 2.148 Einwohner und besteht aus sechs Ortsteilen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird am 14. März 2021 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Ottrau gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Amtszeit beginnt voraussichtlich am 01. Juli 2021 und beträgt sechs Jahre. Erreicht keine(r)) der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am 28. März 2021 unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl statt.

 

Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.

 

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger/innen), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht nach §§ 31 und 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ausgeschlossen sind.

 

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen müssen. Danach können Wahl-vorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 GG, von Wählergruppen und von Einzelpersonen eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.

 

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 04. Januar 2021, bis 18:00 Uhr, schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Ottrau, Zimmer 1, Neukirchener Straße 1, 34633 Ottrau, einzu-reichen. Dort sind auch die erforderlichen Vordrucke erhältlich.

 

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 04. Januar 2021 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

 

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen wurde am

11. November 2020 in dem amtlichen Bekanntmachungsorgan Knüll-Schwalm-Bote, Ausgabe Nr. 46, und auf der Homepage der Gemeinde Ottrau, www.ottrau.de öffentlich bekannt gemacht. Sie kann zusätzlich unter der oben angegebenen Anschrift des Gemeindewahlleiters angefordert werden.

 

Ottrau, 19.11.2020

DIE GEMEINDEWAHLLEITERIN

gez. Hollmann

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 26. November 2020