Fundsachen

Die Gemeindeverwaltung Ottrau – Fundbüro – hatte zur Eigentumssicherung folgende Gegenstände in Verwahrung genommen:

 

  3 Geldbörsen (jeweils mit Inhalt)

  2 Bargeldbeträge

  7 PKW-Schlüssel

23 Schlüssel (teilweise am Bund)

  3 Ringe

  1 Halskette

  1 Armkette

  3 Armbanduhren

  5 Brillen (teilweise mit Etui)

  4 Mobiltelefone

  2 Taschenmesser

  1 Presenter

  1 Fahrradluftpumpe

  1 Dartset

17 Regenschirme

sowie verschiedene, nicht näher bezeichnete Kleidungsstücke

 

 

Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat.

 

Die Eigentümer oder sonstigen Berechtigten werden daher letztmalig aufgefordert, ihre Rechte bis zum 30.09.2021 anzumelden und in geeigneter Form glaubhaft zu machen. Nach Ablauf dieser Frist erwirbt der Finder das Eigentum an der verlorenen Sache.

 

Das Recht des Finders zum Erwerb des Eigentums an der Sache geht auf die Gemeinde Ottrau über, wenn nicht der Finder bis zum 15.10.2021 die Herausgabe verlangt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Sachen von der Gemeinde Ottrau der Verwertung zugeführt.

 

Der Gemeindevorstand

 

gez. Korell

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 14. September 2021

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