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Umsatzsteuersenkung bei der Lieferung von Wasser
Amtliche Bekanntmachung
Hinweise zur Umsatzsteuersenkung im Bereich der Wasserversorgung
Das Konjunkturpaket des Bundes enthält unter anderem die vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 %. Diese gilt auch für den Bereich der Wasserversorgung.
Für diejenigen Leistungen der Gemeinde, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 die Entgelte.
Für die Wasserlieferungen ergibt sich danach anstatt einem Entgelt/Wassergebühr von 4,09 Euro je Kubikmeter ein Entgelt/Wassergebühr von 4,01 Euro je Kubikmeter. Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale Satzungsänderung, die derzeit vorbereitet wird. Gleiches gilt sinngemäß für die monatliche Grundgebühr je Messeinrichtung.
Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend auf den 01.01.2020 (unterjährige Eigentumswechsel etc. ausgenommen) geändert. Die Umsatzsteuersenkung wird dann durch die Endabrechnungsbescheide an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen. Eine außerordentliche Zwischenablesung ist daher aus umsatzsteuerlichen Gründen nicht erforderlich. Eine Änderung der Vorauszahlungsbescheide erfolgt nicht.
Bei Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt. Da Hausanschlusskosten erst per Kostenerstattungsbescheid nach den tatsächlich anfallenden Kosten angefordert werden, wird hier keine Satzungsänderung erfolgen.
Ottrau, 10.07.2020 Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ottrau
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