Nutzung gemeindlicher Räume durch Vereine
Durch die Hessische Landesregierung wurden weitere Lockerungen, im Kampf gegen das Corona-Virus beschlossen.
Deshalb hat der Gemeindevorstand entschieden, dass Vereine unter Einhaltung der Corona-Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung ab dem 13.07.2020 gemeindliche Einrichtungen wieder nutzen dürfen.
- Jeder Nutzer (Verein) hat einen Hygienebeauftragten zu benennen,
- Jeder Nutzer (Verein) hat ein geeignetes Hygienekonzept zu erstellen und der Gemeindeverwaltung vorzulegen,
- Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen sind in den Räumlichkeiten gut sichtbar anzubringen,
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen sind vom Verein zu erfassen und für die Dauer von einem Monat vorzuhalten.
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben, behält sich der Gemeindevorstand vor, die Nutzung einzuschränken oder zu verbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Miltz
Bürgermeister
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