Einhaltung der Coronoschutzbestimmungen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

in allen Bundesländern sind Coronoschutzverordnungen in Kraft getreten. Wir können diese schlimme Krankheit nur dann eindämmen, wenn sich Jeder an die Bestimmungen hält.

 

Weil das aber nicht immer so ist, werden Verstöße gegen diese Verordnungen als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geahndet. Der Bußgeldrahmen beträgt zwischen 200,- und 5.000,- Euro bei einem Erstverstoß.

 

Trotz der empfindlichen Höhe der Bußgelder gibt es noch Personen, die gegen die Vorschriften verstoßen.

 

Jeder Teilnehmer einer verbotswidrigen Ansammlung in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen erwartet ein Bußgeldbescheid von 200,- Euro.

 

Es muss nicht soweit kommen. Halten Sie sich an die Regeln.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Norbert Miltz

Bürgermeister

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Veröffentlichung

Mi, 01. April 2020

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